




Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. 
 Dieser Leitfaden soll eine Hilfestellung geben:
Eintritt des Todesfalles 
Benachrichtigen Sie umgehend den Ortspfarrer (auch in Nachtzeiten), da unmittelbar nach Todeseintritt ein „Versehgang“ noch möglich ist. (Tel. 06473/8203)
 Rufen Sie unverzüglich die Sprengelärztin Dr. Constanze Muß - Thalhammer (Tel. 06473/8231) oder ihre Vertretung an.
Gespräch mit dem Ortspfarrer (Tel. 06473/8203) 
Läuten der Sterbeglocke
 Terminvereinbarung für die Be-erdigung
 Information über Bestattung, Aufbahrung
 Gestaltung der Messfeier
 Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
 Druck der Todesanzeige :
 (Mariapfarr rund 900, St. Andrä etwa 265, Weißpriach cirka 110 und Göriach etwa 100 Haushalte)
Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut (Renate Narobe, Tamsweg, Tel. 06474/2511)
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder außerhalb der Wohngemeinde sind folgende Unterlagen mitzubringen: 
Geburtsurkunde
 Heiratsurkunde (wenn der Ehepartner schon verstorben ist, auch dessen Sterbeurkunde, bei Geschiedenen auch Scheidungsurkunde)
 Staatsbürgerschaftsnachweis 
 Foto des Verstorbenen
 Dokumente, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorge für die Bestattung getroffen hat (zum Beispiel über den Wiener Verein)
Totengräber verständigen: 
Matthias Rauter (Tel. 06473/ 8302)
Aufbahrungsmöglichkeiten 
Gemäß gesetzlicher Bestimmung gilt eine Aufbahrungsdauer von 2 bis 4 Tagen zwischen Todesfall und Beerdigung
 Aufbahrung im Trauerhaus
 Aufbahrung in der Friedhofskapelle (oder im Aufbahrungsraum) mit Aussegnung im/beim Friedhof
Vorbeter fragen: 
für Rosenkranz am Abend 
vor der Aussegnung
Kreuzträger und zwei Laternenträger organisieren